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Can't hold us down

Seit 1939 hat es keinen solchen staatlichen Eingriff in die Grundrechte von Sexarbeiterinnen mehr gegeben. Wir alle wissen wohin die staatliche Registrierung zu NS-Zeiten geführt hat. Doch es gibt etwas Gutes, das wir aus dieser Zeit mitgenommen haben. Das ist der Grundsatz und die tiefe Überzeugung:

"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

Sexarbeitende dienen der breiten Masse als wunderbare Projektionsfläche. Inmitten des Kriegsschauplatzes zwischen bürgerlicher Doppelmoral und sozio-ökonomischen Realitäten stehen wir - die Sexarbeitenden - und sollen bitteschön unter die Räder einer bürokratischen Zwang- und Kontrollmaschinerie. Dabei handelt es sich um scheinheilige Symbolpolitik, die auf Vorurteilen und Projektionen baut.

Unter dem Vorwand des Schutzes tritt am 1.7.2017 das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft, welches auf die weitreichende Kontrolle und Überwachung aller in der Erotikbranche Tätigen zielt, sowie auf eine künstliche Verknappung des Angebotes, durch die behördliche Konzessionierung von Arbeitsplätzen einerseits und stigmatisierende Zwangsouting von Tätigen andererseits.

Dabei beschneidet das neue Gesetz mehrere Grundrechte von Menschen in der Sexarbeit gleichzeitig:

  • verletzt wird Art. 12 Grundgesetz („Freiheit der Berufswahl“) durch eine die berufliche Mobilität einschränkende diskriminierende Meldepflicht, einen stigmatisierenden Hurenpass und jederzeitige, anlasslose Überwachung;

  • verletzt wird Art. 13 Grundgesetz („Unverletzlichkeit der Wohnung“) durch jederzeitige Überwachung von „Orten“, an denen der Prostitution nachgegangen werden kann (gemeint sind damit auch Privatwohnungen…);

  • verletzt wird Art. 2 Grundgesetz („Allgemeines Persönlichkeitsrecht“) durch Zwangsouting im Rahmen einer Meldepflicht für Prostituierte, durch Einführung eines Ausweisdokuments speziell für Prostituierte („Hurenpass“) etc.;

  • verletzt wird Art. 3 Grundgesetz („Gleichheit vor dem Gesetz“) mittels durchgängiger gewerberechtlicher Ungleichbehandlung

(vgl. http://www.donacarmen.de/ticket-in-den-untergrund/#more-914)

Die Verfassungsbeschwerde initiiert von Dona Carmen (Verein für soziale und politische Rechte von SexarbeiterInnen) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde am Mittwoch, den 21. Juni 2017, eingereicht.

Wir sagen NEIN zu unrechter Gesetzgebung und entwürdigender Symbolpolitik! Flächendeckend, und das ist es, was uns alle (BetreiberInnen, SexarbeiterInnen und Klienten/Innen) eint.

Liebe KollegInnen:

schließt euch zusammen und wehrt euch. Gemeinsam stark für unsere Rechte!

Um den Verein zu unterstützen entwarf Lady Salome 2017 das Layout für den Mitgliederwerbeflyer des BesD.

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